Das ist mir allerdings auch unklar. Wie will man die Einhaltung der Kondompflicht denn prüfen, wenn man nicht SEK-mäßig die Bumsbude stürmt, und die ordnungsgemäße Gummieanwendung am lebenden Objekt prüft? Ich sehe es direkt vor mir, wie ein Beamter das Begattungszimmer betritt und mit den Worten “Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle. Den Bumsberechtigungsschein und die Lümmeltüte bitte” überprüft, ob denn die Nahkampfsocke auch nach DIN 1953 angelegt und benutzt wird.
Wollen wir hoffen, daß der Papst das nicht mitkriegt, sonst gibts Klassenkloppe von Katholistan.
Tags: Bordelle, Gummipflicht, Kondome, Prostitution
31 Mai 2010 um 7:10 pm
buhaaaa, großartige Idee!!!
ich glaub, wenn sich das durchsetzten sollte, habe ich einen neuen Berufswunsch.
1 Juni 2010 um 7:20 am
Wenn ich mir den Durchschnitt unserer Bevölkerung betrachte sollte man für alle einen ‘Bumsberechtigungsschein’ und ‘Lümmeltütenpflicht’ einführen. Einführen war jetzt nicht sexuell gemeint! Stellt Euch vor ich hätte mich fortgepflanzt; will man das der Menschheit antun?
1 Juni 2010 um 11:35 am
Werden die Herren Kunden dann nach Vorzeigen des angelegten Tütchens vom Kontrolletti mit der Kelle ins Boudoir durchgewinkt?
1 Juni 2010 um 11:43 am
Sicherer wäre es doch, den Prostituierten ein Kondom einzusetzen. Freitags wird gewechselt.
1 Juni 2010 um 11:45 am
Ich bin mir sicher, dass schwaebische Tueftler in Kuerze einen “Nacktscanner” praesentieren werden, der ganz einfach von der Dame des Anatomieverleihs bei Arbeitsbeginn incorporiert wird.
1 Juni 2010 um 7:13 pm
Die Kontrolleure könnten aber auch eigenhändig den läufigen Herren das Tüterl überstülpen. Und damit er es nicht heimlich abzupfen kann, gibt es ein Tröpfchen Sekundenkleber.